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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 17:21
Das Auto wurde ca 4 Tage vor Auktion ende verkauft..
Und nein ich würde nicht drauf bestehn weils noch Menschen mit sozialen verhalten gibt...
Die nicht probieren Leute auf verrecken auszunehmen..
Desweiteren war er nur Höchstbietener und das Auto ist nicht ausgelaufen bei ebay die Auktion wurde nicht beendet...
Und mit dem andren Fall kann man es auch nicht vergleichen weil da war ja schon ein relativ realistischer Wert des fahrzeuges erreicht.
Aber schön so sieht man mal wie so manche leute hier im forum ticken..
Echt traurig........
Desweiteren hats das fahrzeug noch in de Auktion zeitraums einen enormen Frontschaden gehabt....
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 18:11
destrcr schrieb:
Das Auto wurde ca 4 Tage vor Auktion ende verkauft..
Und nein ich würde nicht drauf bestehn weils noch Menschen mit sozialen verhalten gibt...
Die nicht probieren Leute auf verrecken auszunehmen..
Desweiteren war er nur Höchstbietener und das Auto ist nicht ausgelaufen bei ebay die Auktion wurde nicht beendet...
Und mit dem andren Fall kann man es auch nicht vergleichen weil da war ja schon ein relativ realistischer Wert des fahrzeuges erreicht.
Aber schön so sieht man mal wie so manche leute hier im forum ticken..
Echt traurig........
Desweiteren hats das fahrzeug noch in de Auktion zeitraums einen enormen Frontschaden gehabt....
jennymaus schrieb:
ich bin die freundin,also besitzerin des corsas... der käufer wurde sofort benachrichtigt das es anderweitig verkauft wurde. überwiesen hat er nix,wollte es bei abholung zahlen. er besteht auf das auto und ich soll es von dem andern wieder holen egal wie.... das auto wurde ca. ne halbe stunde oder so vor auktionsende verkauft. war ziemlich kurzfristig, der junge rief an kam sofort vorbei und nahm das auto gleich mit... in der auktion stand drin, das sofortkauf möglich wäre....
Wenn es vor Gericht geht, sprecht euch erstmal auf eine Version ab
Ich bin auch sehr sozial eingestellt, aber nen Auto für 7Euro würde ich auch haben wollen. Denke das trifft auf 99,9% aller Menschen zu. Den kann man ja nur mit Gewinn weiter verkaufen.
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 18:16
Das Auto ich nicht für 7e ausgelaufen sonder die Auktion wurde abgebrochen nichts verwechseln..........
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 18:23
wenn die auktion abgebrochen wurde ist kein rechtskräftiger vertrag zu stande gekommen
habe damals auch mein bmw auf ebay verkauft die auktion habe ich 2 std vor ende abgebrochen gebot stand bei ca 400 euro und mir konnte keiner anne karre pissen weil ich das recht habe die auktion vorzeitig abzubrechen wenn ich mich entscheide das fahrzeug doch nicht zu verrkaufen
und ob ich das auto jetzt anderst weitig verkauft habe weiß ja auch keiner das ist dann pech für denn bieter
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 18:37
Ja das ist klar mit dem Abbruch, das verwechsel ich nicht, aber hier ist es meiner Meinung nach ein anderer Fall. Auch wegen C20nefreak Beispiel.
So wie Du es mit dem BMW gemacht hast ist ja auch alles ok. Bei Daniel ist es zum Abbruch gekommen und danach hat er dem unterlegenen Bieter ein Angebot gemacht (7Euro) Der Unterlegene nimmt an..... Es kommt zum Vertrag, weil 2 Willenserklärungen übereinstimmen! So wird jedes Gericht seine Entscheidung treffen! Ende
Opelmaus -
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 20:46
Naja is zwar alles dumm gelaufen ..aber ich würde es mal mit freundlichkeit versuchen udn auf verständiss zu hoffen
Schreibe oder ruf Ebay an und erkläre ihnen die Sachlage ..das Du versehentlich dem unterlegen Bieter ein angebot geschickt hast
Dann hast Du da schon mal etwas in die Wege geleitet was zu Deinen gunsten ausgelegt werden kann
Dann stell Dich einfach ein wenig auf dumm ..von wegen neu und noch keine Ahnung ..
Dann melde Dich bei dem Anwalt und erkläre ihm das gleiche ..oder geh zum Amtsgericht und frage mal einen Amtspfleger ...die können Dir da auch helfen ein Schreiben aufzusetzten ..kostenlos
Ich denke mal wegen so einem geringen Wert wird kein Gericht nen Aufstand machen ..wenns schimm kommt bekommst Du ne Verwarnung
Aber Du mußt Dich kümmern ..das ist hier wichitg
Grüße die Opelmaus
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 20:51
Das mach ich keine Sorge...
Aber hab gleich geschrieben, wo ich verkehrt abgebrochen hab das es ein Versehn war..
Aber naja ist halt son Abzocker da kannste sagen was de willst.......
Also gehts nur über Anwalt ect..
Was willste machen......
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 21:10
Opelmaus schrieb:
Ich denke mal wegen so einem geringen Wert wird kein Gericht nen Aufstand machen ..wenns schimm kommt bekommst Du ne Verwarnung
destrcr schrieb:
Weil es satnd auch ein Schätzwert des Wagens im Brief der sich auf 1600€-2000€ belaufen lassen soll........
So gering finde ich den Streitwert nicht! Der wird berechnet wie ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen ist. BJ, km, Zustand, sollte es bei mobile oder Schwacke je nachdem wie die den Markt berechnen ein vergleichbares KFZ geben das 1800Euro (also die Mitte des im Brief dargestellten Wertes) kostet ist der Streitwert ja nicht 7,27Euro, sondern die Differenz von 1792,73Euro!!!
Die kann der Kläger dem Beklagten abverlangen um sich ein Fahrzeug der selben Güte zu besorgen, wenn das zu veräußernde Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist.
Opelmaus -
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 21:12
Naja ich denke mal es gibt solche und solche ..
Sich darüber ärgern bringt nichts ..wenn Du mal versuchst umgedreht zu denken ..also Dich mal an seine Stelle versetzt ..dann hättest Du dir auch nen zweites A....loch gefreut und wärst sauer wenn es sich dann aus Irrtum heraus stellt
Aber wie gesagt es gibt dann Menschen die zeigen Verständiss und nehmen Rücksicht ..und andere die behaaren dann auf ihr recht
Da kann man keinem wirklich böse sein und sich darüber aufregen hat auch keinen wirklichen Wert
Hol Deinen Arsch aus der Sache raus und hake es ab unter Erfahrungwerte
@'Peter ..oh das hatte ich nicht gelesen ..ich bin jetzt nicht von einem hohen Wert ausgegangen ..da ich was von einem bösen Frontschaden gelesen habe ..
Grüße die Opelmaus
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 21:23
@Antje, ja kein Ding. @Threadstarter, ich rate Dir davon ab es vor Gericht auf einen Vergleich kommen zu lassen. Schlag dem Gegenüber vor was Antje sagt, es war ein Irrtum und guck was kommt, wenn nicht biete ihm ein anderes Fahrzeug wo Du weniger Verlust machst, sonst kann es so in D kommen wie ich es oben schrieb.
destrcr Ohne-Scheune-nicht-mehr-leben-könner
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 21:29
Erstens mal ich hab nix zu befürchten weil ich weder Halter Besitzer oder Eigentümer des Fahrzeugens bin..
2tens ist das nicht mal mein Account.
3tens wenn wir was zahlen sollten oder so soll sich meine Freundin Abreitslos melde dann könne se gucke was se hole wolle,nähmlich nix.....
Und so einer M********** werde ich gar nix anbieten,da kann das Gericht sage was es will........
Wenns Hart auf Hart kommt dann sollen die dem sei ort absperre das ich da net reinkomme,weil dann ist Polen offen.....
Auch wenn das nicht meine Art ist,aber bei manchen hilft nix anderes und das ist kein dummen Gerede hier, das wäre nicht das erste mal......
Nur neben bei das Auto hatte 2 mal einen Ufnallschaden einmal vor der Auktion und einmal wärend der Auktion somit wäre der Wert auf 0 gefallen weil das ein Wirtschaftlicher totalschaden wäre.......
schmetterling81 Scheunen-Schrauber
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 21:35
@dstrct .. hatte deiner frau auch einen link per pn geschickt (wusste nicht ob ich das hier hätte posten dürfen ) da gab es einen ähnlichen fall wie deinen .. also auch ebay und sowas ... und da kam ein schadensersatz für den käufer bei raus ... ich würde auch sagen , realistisch gesehen sieht es nicht gut aus ... versuch ne einigung zu finden
(ich wäre übrigens auch einer dieser furchtbaren menschen der auf "seinen" 16v für 7 euro bestehen würde ... du siehst dich jetzt als opfer - aber denke mal an , du hättest so eine chance ... der "käufer" bei ebay zockt dich ja nicht in diesem sinne ab so wie du sagst .. er hat es sich nicht erschlichen und nicht erpresst .. war eben (d)ein fehler ... und er hatte glück)
EDIT : deine aussage grad ist irgendwie echt unpassend .. dann geht es eben um die pelle deiner frau .. ihr seid ja zusammen .. und du hattest doch den fehler im ebay gemacht wenn ich mich nicht irre .. im übrigen .. dann kann sie im zweifelsfall wegen der kacka ne eidesstatliche abgeben .. zinsen .. zinsen ... ist nicht so toll .. überdenk das mal
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 21:58
Was Schmetterling81 sagt seh ich genauso.
Bitte denk dran das Deine Frau sich ja wohl nicht mal eben arbeitslos melden wird, bzw. kann. Ohne Sperrung etc. Außerdem könnte der Kläger nen Titel erwerben der erstmal 30Jahre gültig ist und dann noch verlängert werden kann.
Hab Dich im TV gesehen und Du bist evtl. nen guter Brocken, bedenke aber auch das auch große Bäume immer von unten gefällt werden.
asimike ..
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 22:59
Opelgauner schrieb:
Hab Dich im TV gesehen und Du bist evtl. nen guter Brocken, bedenke aber auch das auch große Bäume immer von unten gefällt werden.
Genauso sieht es aus. Nicht immer direkt mit Gewalt drohen. Das ist keine Lösung!
Du hast einen Fehler gemacht, nun steh auch dazu. Ich schätze aber schon das du Anwaltliche Hilfe benötigen wirst um da relativ unbeschadet rauszukommen. Aber nicht sich wie die Axt im Wald aufführen. Das ist Kontraproduktiv!
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay So Apr 10 2011, 23:47
destrcr schrieb:
Desweiteren war er nur Höchstbietener und das Auto ist nicht ausgelaufen bei ebay die Auktion wurde nicht beendet...
Ist es denn nicht so dass man nur nach einer beendeten Auktion überhaupt einem unterlegenen Bieter ein Angebot machen kann?? Vor Auktionsende geht das doch gar nicht, oder irre ich mich da?
Ich blick hier rgendwie nicht so richtig durch...
So oder so, ne dumme Sache nun aus der Du / Ihr nich so mal eben mit nem blauen Auge rauskommen werdet fürchte ich. Geht besonnen an die Sache ran und denkt vorher nach, son Kram wie "dann is Polen offen" etc. is n gefundenes Fressen für Anwälte, Gericht und Co und Du schießt Dir nur ins eigene Knie damit. Mal davon zu schweigen dass solche Äußerungen generell und hier sowieso auch fürn Arsch sind... Und bedenke auch, dass auch solch ein Thread ggf. den falschen Leuten in die Finger fallen kann, also überleg Dir am besten gut wo und wie Du das Kapitel weiter öffentlich ausführst
LG Steffi
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Thema: Re: Dringende Rechtshilfe wegen Ebay Mo Apr 11 2011, 09:26
Moin Auaha da haste ja n Ding an ne Hacken rein objektiv betrachtet würd ich auch als Käufer sagen, wenn du als Verkäufer auf deutsch gesagt *zu dumm*(nicht persönlich nehmen) zum bedienen bist, haste halt Pech gehabt. Dafür gibts ja nu auch Regeln mit denen du dich beim anmelden einverstanden erklärst, so wie hier. Auch wenn es nicht dein Account ist, dann trifft es halt deine Frau, wenn ich es jetzt richtig verstanden habe. Jeden Falls denke ich das der Käufer selbst nicht dumm is wenn er euch persönlich anschreiben kann über Rechtsmittel. Und da hilft dir auch keine Holzhackermethode! Da gibt es andere Mittel, wie z.B. reden und aufklären und das vernünftig und ruhig. Informiert euch vorher über Möglichkeiten dir ihr nutzen könnt bevor ihr mit Pfeil und Bogen auf einen Panzer los geht Und wie Steffi schon sagte, überlege was du öffentlich postest oder erzählst, denn öffentlich heißt auch das es jeder verwenden kann und in diesem Fall gegn euch auf jeden Fall viel Glück das es gut ausgeht.